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Ratgeber

Enkeltrick und Schockanrufe erkennen: Eine Checkliste zum Ausdrucken

  • Lesezeit: etwa 4 Minuten
  • Von der Plaudara-Redaktion

Ein Anruf, eine weinende Stimme, eine schlimme Nachricht – und die Bitte um viel Geld, sofort. Betrüger setzen am Telefon auf Angst und Zeitdruck. Ziel sind oft ältere Menschen.

Dieser Ratgeber erklärt die häufigsten Maschen und was dagegen hilft. Am Ende finden Sie eine Checkliste zum Ausdrucken. Legen Sie sie neben das Telefon.

Die häufigsten Maschen

  • Enkeltrick: Jemand ruft an und sagt: „Rate mal, wer hier spricht.“ Er gibt sich als Enkel, Neffe oder alter Bekannter aus. Dann kommt eine Notlage, etwa ein Unfall oder ein dringender Kauf. Ein „Bote“ soll das Geld abholen.
  • Schockanruf: Ein angeblicher Angehöriger in Not oder eine angebliche Polizistin meldet sich. Ein Familienmitglied habe einen schweren Unfall verursacht und komme nur gegen eine Kaution frei. Oder es heißt, für eine lebensrettende Operation werde sofort Geld gebraucht.
  • Falsche Polizeibeamte: Die Anrufer geben sich als Polizei aus und behaupten, Geld und Wertsachen seien zu Hause oder auf der Bank nicht sicher. Ein „Polizist in Zivil“ werde alles abholen und in Sicherheit bringen. Manchmal erscheint dabei sogar die 110 auf dem Display.
  • „Hallo Mama, hallo Papa“: Per WhatsApp oder SMS meldet sich angeblich das eigene Kind: Das Handy sei kaputt, das sei die neue Nummer. Kurz darauf folgt die Bitte, dringend eine Rechnung zu bezahlen.

Typische Warnzeichen

  • Der Anrufer nennt seinen Namen nicht, sondern lässt Sie raten.
  • Es geht um eine Notlage und um viel Geld, Gold oder Schmuck.
  • Sie sollen schnell handeln und mit niemandem darüber sprechen.
  • Sie sollen am Telefon bleiben, bis das Geld übergeben ist.
  • Ein Fremder soll Geld oder Wertsachen bei Ihnen abholen.
  • Eine Nachricht kommt von einer unbekannten Nummer, angeblich vom eigenen Kind.

Betrüger können inzwischen auch mit künstlicher Intelligenz Stimmen nachahmen. Darauf weist das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hin. Eine vertraute Stimme allein ist deshalb kein Beweis.

So handeln Sie richtig

  1. Legen Sie auf.

    Das ist nicht unhöflich. So gewinnen Sie Zeit, um in Ruhe nachzudenken.

  2. Rufen Sie selbst zurück.

    Wählen Sie die Nummer, die Sie kennen – nicht eine Nummer, die der Anrufer nennt.

  3. Sprechen Sie mit einer Vertrauensperson.

    Bevor Sie Geld abheben oder übergeben: Rufen Sie Ihre Familie, Nachbarn oder Ihre Bank an.

  4. Geben Sie nichts heraus.

    Kein Geld, kein Gold, keinen Schmuck, keine Bankkarte und keine PIN.

  5. Rufen Sie die Polizei an.

    Kommt Ihnen ein Anruf verdächtig vor, legen Sie auf und wählen Sie selbst die 110.

  6. Erstatten Sie Anzeige.

    Wenn Sie Opfer geworden sind, melden Sie es der Polizei. Das hilft, die Täter zu finden. Schämen müssen Sie sich nicht.

Was die echte Polizei niemals tut

Die Polizei ruft Sie niemals unter der Notrufnummer 110 an. Erscheint die 110 auf dem Display, ist das ein Betrugsversuch. Und die Polizei bittet Sie niemals, Geld oder Wertsachen herauszugeben.

Auch Banken und Behörden fragen am Telefon nie nach Ihrer PIN oder Ihrem Passwort.

Vorbeugen: Was Familien gemeinsam tun können

  • Ein Familien-Kennwort vereinbaren: Wer anruft und Geld braucht, muss das Kennwort nennen. Das empfiehlt auch die Polizei.
  • Über die Maschen sprechen – ohne erhobenen Zeigefinger. Wer die Tricks kennt, erkennt sie leichter.
  • Den Telefonbucheintrag prüfen: Ein abgekürzter Vorname, zum Beispiel „H. Schmidt“, oder gar kein Eintrag macht es Betrügern schwerer.
  • Wenig Bargeld und Schmuck zu Hause aufbewahren.
  • Neue Nummern prüfen: Meldet sich ein Familienmitglied mit neuer Nummer, kurz unter der alten Nummer anrufen.

Und ganz wichtig: Sagen Sie Ihren Eltern, dass sie Sie jederzeit anrufen dürfen, wenn ihnen etwas komisch vorkommt. Auch spät abends. Auch wenn es „bestimmt nichts“ ist.

Checkliste zum Ausdrucken

  • Ich nenne am Telefon keine Namen. Wer anruft, stellt sich selbst vor.
  • Bei Forderungen nach Geld lege ich auf.
  • Ich rufe meine Familie unter der Nummer zurück, die ich kenne.
  • Ich übergebe niemals Geld, Gold, Schmuck oder meine Bankkarte an Fremde.
  • Ich nenne niemandem meine PIN oder meine Kontodaten.
  • Die echte Polizei ruft nie mit der 110 an und holt kein Geld ab.
  • Bei einem verdächtigen Anruf wähle ich selbst die 110.
  • Unser Familien-Kennwort: ______________________
  • Meine Familie erreiche ich unter: ______________________

Legen Sie die Checkliste neben das Telefon oder hängen Sie sie an den Kühlschrank. Wichtige Nummern: Polizei 110, Notruf 112.

Wie die Plaudara-Begleiter warnen

Plaudara ist ein KI-Gesprächsbegleiter. Lotte, Emil und Marlene fragen nie nach Geld, PIN, Konto- oder Ausweisdaten. Erzählt jemand im Gespräch von einem verdächtigen Anruf – etwa von einem angeblichen Enkel in Geldnot oder von einer Polizei, die Geld abholen will –, antworten sie mit vorbereiteten, ruhigen Sätzen: kein Geld, keinen Schmuck und keine PIN herausgeben, im Zweifel auflegen, die Familie unter der bekannten Nummer anrufen oder die Polizei unter 110.

Das ist eine zusätzliche Erinnerung, aber kein Schutz, auf den man sich verlassen kann. Eine KI erkennt nicht jede Masche. Das Wichtigste bleibt: darüber sprechen, auflegen, selbst zurückrufen.

Plaudara kennenlernen

Plaudara ist ein freundlicher KI-Gesprächsbegleiter für ältere Menschen und jederzeit als KI erkennbar. Sie können es ohne Anmeldung, ohne Code und ohne Zahlungsdaten ausprobieren.

Quellen

  1. Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes: Schockanruf: So schützen Sie sich vor Telefonbetrug
  2. Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes: Enkeltrick
  3. Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes: Vorsicht vor der Betrugsmasche „Falscher Polizist“ – Informationen für ältere Menschen (Informationsblatt)
  4. Verbraucherzentrale: „Hallo Mama“, „Hallo Papa“ – Betrugsversuche über WhatsApp und SMS (Stand 22. Juli 2026)
  5. Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI): Künstliche Intelligenz im Alltag: Was Verbraucherinnen und Verbraucher wissen sollten (Pressemitteilung vom 28. Januar 2025)

Alle Quellen abgerufen im Oktober 2026.

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